Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Agentur GRÜN & GESTALTEN
Inhaberin: Kornelia Simon

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen GRÜN & GESTALTEN, Inhaberin Kornelia Simon (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern über Kreativ-, Design-, Marketing-, Webdesign-, Webentwicklungs-, Beratungs- und Wartungsleistungen.

(2) Die Agentur richtet ihre Leistungen überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen.

Hierzu gehören insbesondere:

* Corporate Design
* Logoentwicklung
* Printmedien
* Werbetechnik
* Verpackungsdesign
* Social-Media-Grafiken
* Webdesign
* UI-/UX-Design
* Webentwicklung (WordPress, Elementor sowie individuelle HTML-/CSS-Lösungen)
* Pflege und Wartung von Webseiten
* Druckabwicklung
* Marketing- und Gestaltungsberatung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(3) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerungen, Suchmaschinenplatzierungen oder Reichweiten), sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und behalten, sofern nichts anderes angegeben ist, eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, durch Bestätigung per E-Mail oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur sämtliche zur Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt.

(3) Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

(4) Entsteht der Agentur durch fehlende Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach dem vereinbarten Stundensatz oder der üblichen Vergütung berechnet werden.

 

§ 5 Vergütung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Agentur ist berechtigt, je nach Projektumfang angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(4) Zusatzleistungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gewünscht werden oder aufgrund geänderter Anforderungen erforderlich werden, werden gesondert vergütet.

(5) Sofern keine Festpreisvereinbarung besteht, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(2) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzustellen.

(3) Gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

§ 7 Korrekturen und Änderungswünsche

(1) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturrunden je Leistungsbestandteil im vereinbarten Preis enthalten.

(2) Weitere Änderungswünsche oder Änderungen nach Freigabe werden nach Aufwand berechnet.

(3) Änderungen, die auf nachträglichen inhaltlichen oder konzeptionellen Änderungswünschen beruhen, stellen eine zusätzliche Leistung dar.

 

§ 8 Termine und Lieferfristen

(1) Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen.

(3) Gerät die Agentur in Verzug, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 9 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern sie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

(2) Offensichtliche Mängel sind der Agentur innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung der Leistung in Textform mitzuteilen.

(3) Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine Mängelanzeige und wird die Leistung genutzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben, gilt sie als abgenommen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(4) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von der Agentur erstellten Entwürfe, Konzepte, Layouts, Designs, Illustrationen, Webseiten, Programmierungen sowie sonstigen kreativen Leistungen unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.

(3) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck.

(5) Eine Bearbeitung, Weiterentwicklung oder Weitergabe an Dritte außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks bedarf der Zustimmung der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 11 Offene Arbeitsdateien und Quelldaten

(1) Vertragsgegenstand sind grundsätzlich die vereinbarten Endprodukte (z. B. PDF-, JPG-, PNG-, SVG-, Druck- oder Webdateien).

(2) Offene Projekt-, Layout-, Arbeits- oder Quelldateien sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.

Hierzu zählen insbesondere:

* Adobe InDesign (.indd)
* Adobe Illustrator (.ai)
* Adobe Photoshop (.psd)
* Adobe XD (.xd)
* Figma-Dateien
* Rohdaten
* Programmierprojekte
* sonstige bearbeitbare Projektdateien.

(3) Ein Anspruch auf Herausgabe dieser Dateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Die Agentur kann einer Herausgabe gegen gesonderte Vergütung zustimmen.

(5) Eine Verpflichtung zur Dokumentation, Kommentierung oder Aufbereitung der Arbeitsdateien besteht nicht.

 

§ 12 Schriften, Lizenzen und Drittmaterial

(1) Schriftarten (Fonts), Stockbilder, Icons, Plugins, Templates oder sonstige lizenzpflichtige Bestandteile unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

(2) Eine Weitergabe solcher Dateien erfolgt nur, soweit dies nach den jeweiligen Lizenzbedingungen zulässig ist.

(3) Erforderliche Lizenzen für den späteren Betrieb einer Website oder Drucksache sind – sofern nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots – vom Auftraggeber zu erwerben.

 

§ 13 Webdesign und Webentwicklung

(1) Die Agentur erstellt Webseiten auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(2) Hosting, Domainregistrierung, E-Mail-Dienste und Serverbetrieb sind nicht Bestandteil des Vertrages, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

(3) Die Agentur haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsprobleme, die durch Hostinganbieter oder sonstige Dritte verursacht werden.

(4) Nach Übergabe und Abnahme obliegt die laufende Aktualisierung von Inhalten grundsätzlich dem Auftraggeber, sofern kein Wartungsvertrag besteht.

(5) Werden nachträglich Plugins, Themes oder Erweiterungen durch den Auftraggeber oder Dritte installiert oder verändert, entfällt die Haftung der Agentur für daraus entstehende Fehler.

 

§ 14 Wartungsverträge

(1) Wartungsverträge werden gesondert abgeschlossen.

(2) Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate.

(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag.

(5) Nicht Bestandteil der Wartung sind insbesondere:

* neue Funktionen,
* Designänderungen,
* neue Inhalte,
* Suchmaschinenoptimierung,
* Programmierungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.

Diese Leistungen werden gesondert vergütet.

 

§ 15 Druckabwicklung

(1) Beauftragt die Agentur Druckdienstleistungen im Namen oder im Auftrag des Auftraggebers, erfolgt dies auf Grundlage der jeweiligen Druckerei.

(2) Für Produktions- oder Lieferfehler der Druckerei haftet die Agentur nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Druck stellen keinen Mangel dar, soweit sie drucktechnisch unvermeidbar sind.

 

§ 16 Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte einschließlich Firmenname, Logo sowie einer kurzen Projektbeschreibung als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Medien sowie in Präsentationen zu veröffentlichen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 17 Haftung

(1) Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Im Übrigen haftet die Agentur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Für Datenverluste haftet die Agentur nur, soweit diese auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nicht vermeidbar gewesen wären.

(5) Für Inhalte, Bilder, Marken, Texte oder sonstige Materialien, die der Auftraggeber bereitstellt, trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.

§ 18 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Agentur.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

 

Stand: Juli 2026

 

GRÜN & GESTALTEN
Inhaberin: Kornelia Simon

Anschrift:
Meußlitzer Str. 89
01259 Dresden

Mail: agentur@gruenundgestalten.de
Telefon: 0176 44411383